Unabhängige Rentenberatung in Sindelfingen und bundesweit

Ihre Rente. Verständlich erklärt, rechtssicher geprüft.

Persönlich, per Video oder telefonisch. Sie suchen einen Experten, der Ihre Interessen im Sozialversicherungsrecht unabhängig vertritt – und Ihnen dabei erklärt, worum es eigentlich geht.

Mein Name ist Simone Baret. Als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin berate ich Sie zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zum Schwerbehindertenrecht. Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen, erarbeite die für Sie passende Lösung und setze sie gegenüber den Behörden durch.

Kurzantworten zur Rentenversicherung

  • Schnelle Orientierung zu typischen Rentenfragen
  • Auch zu aktuellen Themen der Rentenpolitik
  • Nach Themen sortiert und durchsuchbar

Die Kurzantworten ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Details siehe Hinweis unterhalb der Kurzantworten.

Häufige Fragen

Kurzantworten zur gesetzlichen Rentenversicherung

Themen wählen, suchen oder einfach stöbern – alle Antworten kurz und auf den Punkt.

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Hinweis: Die Kurzantworten geben einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage und ersetzen keine individuelle Beratung. Grenzwerte, Fristen und Beträge können sich ändern und im Einzelfall abweichen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation kontaktieren Sie mich gerne direkt.

Was meine Beratung ausmacht

Vier Dinge, auf die Sie sich bei mir verlassen können

Unabhängig

Ich bin weder Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung noch einer Versicherung und erhalte keine Provisionen. Ich arbeite ausschließlich in Ihrem Auftrag und in Ihrem Interesse.

Verständlich

Sozialversicherungsrecht ist komplex, meine Erklärungen sind es nicht. Sie verstehen am Ende, welche Möglichkeiten Sie haben und was sie für Sie bedeuten.

International

Entsendung, Auslandstätigkeit, Auswanderung: Wenn Ihr Berufsleben Ländergrenzen überschritten hat, wird es schnell unübersichtlich. Das ist einer meiner Schwerpunkte.

Transparent

Wir sprechen vor der Beratung über die Kosten und halten sie schriftlich fest. Bei mir erleben Sie keine Überraschungen auf der Rechnung.

Simone Baret, Rentenberaterin

Simone Baret

Rentenberaterin, gerichtlich zugelassen

  • Registriert am 22.05.2024 durch den Präsidenten des Landgerichts Stuttgart
  • Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e. V.
  • Haftpflichtversichert, Aktenzeichen im Rechtsdienstleistungsregister: 2024 0000 4872

Über mich

Was ist eine Rentenberaterin?

Als Rentenberaterin bin ich keine Mitarbeiterin der Deutschen Rentenversicherung oder eines Versicherungsunternehmens. Rentenberater verfügen über eine spezielle Sachkunde im Sozialrecht und beraten unabhängig.

Rentenberater sind …

  • unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • ein Organ der Rechtspflege, von der Justiz geprüft und gerichtlich zugelassen
  • ein neutraler Ansprechpartner
  • an die Schweigepflicht gebunden
  • für die Tätigkeit haftpflichtversichert
  • an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
  • registriert im Rechtsdienstleistungsregister
  • unterliegen der Aufsicht der Registrierungsbehörde

Mein Anliegen

Ich begeistere mich für das Sozialversicherungsrecht und finde für meine Mandantinnen und Mandanten bundesweit optimale Lösungen. Dabei erkläre ich komplexe rechtliche Themen verständlich.

Mein Werdegang

Über 20 Jahre war ich im Personalwesen eines internationalen Großkonzerns tätig, als Betriebswirtin (Bachelor of Arts). Dort habe ich das Sozialversicherungsrecht aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht kennengelernt. Das führte zu meiner Ausbildung als gerichtlich zugelassene Rentenberaterin.

Meine Qualifikation

Meine Registrierung erfolgte am 22.05.2024 durch den Präsidenten des Landgerichts Stuttgart, nachdem ich meine theoretische und praktische Sachkunde nachgewiesen hatte.

Mitgliedschaften & Fortbildung

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e. V. Regelmäßige Fortbildungen und der kollegiale Austausch sichern meine Fachkompetenz.

Meine Leistungen

Für Privatpersonen

Ich unterstütze Sie in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. zum möglichen Renteneintritt, Kontenklärungen, Antragstellungen und Bescheidprüfungen für Altersrenten und Hinterbliebenenrenten. Ein Auszug aus meinen Beratungsleistungen:

Altersrente

  • Optimale Planung Ihres Renteneintritts
  • Mögliche Rentenarten
  • Vorgezogene Ruhenstandsplanung (z. B. Altersteilzeit, Aufhebungsverträge)
  • Kontenklärungsverfahren
  • Antragsverfahren
  • Rentenbescheidprüfung
  • Prüfung von Ausgleichszahlungen
  • Freiwillige Beiträge

Hinterbliebenenrente

  • Antragsverfahren für Witwen-/Witwerrente
  • Einkommensoptimierung bei Hinterbliebenenrenten

Rente und Krankenversicherung

  • Prüfung der Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
  • Optimierungs- und Gestaltungsmöglichkeiten

Internationale Sachverhalte

Mein Schwerpunkt liegt auf internationalen Sachverhalten bei Entsendungen oder Auswanderungen.

Ich erläutere Ihnen die sozialversicherungsrechtlichen Hintergründe in verständlicher Weise und unterstütze Sie vertrauensvoll bei der Absicherung und Prüfung Ihrer Anliegen. Termine sind flexibel möglich: persönlich, per Videokonferenz oder telefonisch.

Für Unternehmen

Ich biete Vorträge zu Sozialversicherungsthemen an, z. B. zur Leistungsübersicht, zur Renteninformation, zu Altersrentenarten und zu internationalen Auslandseinsätzen.

Ablauf & Vergütung

So läuft die Beratung ab

Transparent und ohne Überraschungen: Wir sprechen vor der Beratung über die Kosten und halten sie schriftlich fest.

  1. Kostenloses Kennenlerngespräch

    In einem kurzen, unverbindlichen Telefonat von etwa zehn Minuten klären wir, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Bitte rechnen Sie mit einer Rückmeldezeit von 2 bis 5 Werktagen.

  2. Unterlagen und Vereinbarung

    Sie füllen den Mandantenfragebogen aus und senden mir Ihre relevanten Unterlagen. Umfang und Kosten halten wir in einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung fest.

  3. Erstberatung

    Im Beratungsgespräch von bis zu 60 Minuten, telefonisch oder per Video, analysiere ich Ihre Unterlagen und zeige Handlungsalternativen auf. Sie erhalten einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen und ein schriftliches Rentengutachten.

  4. Umsetzung (optional)

    Wenn Sie es wünschen, übernehme ich weitere Schritte wie Kontenklärung, Rentenantrag oder Bescheidprüfung. Das Honorar dafür legen wir in der Erstberatung fest.

Meine Vergütung

Orientierungsgespräch

kostenfrei

Etwa zehn Minuten, telefonisch, unverbindlich und kostenfrei.

Erstberatung

350 €

In der Regel 350 EUR inkl. MwSt. und Aufwandsentschädigung. Vor dem Erstgespräch lassen Sie mir bitte alle notwendigen Daten und Unterlagen zukommen.

Weitere Leistungen

nach Vereinbarung

Geht meine Tätigkeit über eine Erstberatung hinaus, ist diese entsprechend zu vergüten. Für bestimmte Leistungen (z. B. Rentenantragsstellung, Kontenklärungen) biete ich außerdem einen Festpreis an.

Wie setzt sich die Vergütung zusammen?

Grundlage für die Vergütung von Rentenberatern ist – ebenso wie für Rechtsanwälte – das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daher ist es Rentenberatern gemäß § 4 Abs. 2 RVG untersagt, geringere Gebühren zu erheben, als es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht. Gleichwohl ist mir eine allumfassende Beratung mit den im RVG aufgeführten Pauschalen nicht möglich.

Aus diesem Grund schließe ich mit jedem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung ab. Darin werden der Umfang meiner Tätigkeit und die damit verbundenen Kosten vereinbart. Auf diese Weise sind die Kosten für Sie transparent und Sie entscheiden über Ihr Budget. Das vereinbarte Honorar ist erfolgsunabhängig zu zahlen. Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Was gehört zur Erstberatung?

Anhand Ihrer Unterlagen und des vorliegenden Sachverhaltes nehme ich eine Bewertung der Rechtslage vor und unterbreite Ihnen Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise. Die Erstberatung umfasst die Vorbereitung, Nachbereitung und Durchführung des Beratungsgesprächs (bis zu 60 Minuten, telefonisch oder per Video), eine rentenrechtliche Analyse, das Aufzeigen von Handlungsalternativen sowie ein schriftliches Rentengutachten.

Sprechen Sie das Thema Kosten ohne Scheu an

Die Kosten einer Rentenberatung hängen im Wesentlichen von dem zu behandelnden Sachverhalt und dem damit einhergehenden Aufwand ab. Einfluss nimmt auch, ob die Angelegenheit außergerichtlich, im Widerspruchsverfahren oder in Klageverfahren der 1. oder 2. Instanz erledigt werden kann. Befürchtungen bezüglich der Bezahlung sollten Sie jedoch nicht von einer Kontaktaufnahme mit mir abhalten. Üblicherweise kann bereits im Rahmen der Anbahnung eines Mandats darüber aufgeklärt werden, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Kostenerstattung durch Dritte

Kosten der Rechtsberatung oder Prozessvertretung durch Rentenberater können unter Umständen von Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet werden. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung stattfindet, hängt von Ihrer Versicherungspolice ab. Eine Deckungsanfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung wird hier Klarheit bringen.

Ferner besteht die Möglichkeit der Kostenerstattung für Rechtsmittelverfahren durch den Versicherungsträger selbst, sofern das Verfahren (Widerspruch, Klage, Berufung) erfolgreich war. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich in § 63 SGB X und § 193 SGG. Über die Kostenerstattungspflicht entscheiden die Versicherungsträger bzw. die Gerichte.

Steuerliche Anerkennung

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden (BMF-Schreiben vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97). Nach der aktuellen „Positivliste“ hat das vorgenannte BMF-Schreiben weiterhin Gültigkeit. Meine Rechnung enthält einen entsprechenden Hinweis darauf.

Kontakt

Lassen Sie uns sprechen

Schildern Sie mir Ihr Anliegen – per Mail, über das Kontaktformular oder telefonisch. Beratungstermine finden in der Regel per Videokonferenz oder telefonisch statt.

Sie sind unsicher, ob ich die Richtige für Ihr Anliegen bin?

Das lässt sich in einem kurzen Telefonat klären. In etwa zehn Minuten schildern Sie mir Ihr Anliegen, und ich sage Ihnen offen, ob und wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Dieses erste Gespräch ist unverbindlich und kostenfrei.

Sollte Ihr Anliegen besser bei einer anderen Stelle aufgehoben sein, sage ich Ihnen das ebenso. Sehr gerne per Mail oder über das Kontaktformular.

Telefonisch hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, ich rufe Sie gerne zurück. Bitte rechnen Sie mit einer Rückmeldezeit von 2 bis 5 Werktagen. Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage.

Rentenberatung Simone Baret

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